top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KULTURVEREINS
RADIO HOLZHAUS E.V. FÜR ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio Holzhaus e.V.

​

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und dem Kulturverein Radio Holzhaus e.V. (nachfolgend Kulturverein genannt) für sämtliche Veranstaltungen des Kulturvereins.

​

§ 2 Vertragsabschluss

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte und die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises begründet.

​

Veranstaltungsbesuch und Programmänderungen

​

§ 3 Ansprüche des Käufers

Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer das Recht, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Kulturverein zu vertreten hat, nicht stattfinden, gelten die Regelungen zur Erstattung des Kaufpreises gemäß § 5.

 

§ 4 Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Der Kulturverein ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie betreffend die Reihenfolge der Darbietungen der Künstler, sind zulässig. Sollte eine Vorgruppe ausfallen, kann diese durch eine gleichwertige ersetzt werden.

Erstattung und Rückgabe von Eintrittskarten

 

§ 5 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises

Sollte eine Veranstaltung des Kulturvereins gänzlich entfallen, so erstattet der Kulturverein dem Käufer gegen Vorlage des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Die Erstattung erfolgt nach Wahl des Käufers entweder in bar an der Vorverkaufsstelle oder, wenn die Karte bargeldlos bezahlt wurde, auf demselben Weg wie die ursprüngliche Zahlung.

 

§ 6 Keine Rückgabe von Eintrittskarten

Einmal gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt oder verschoben. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Erstattung des Kaufpreises gemäß § 5.

​

Leistungshindernisse und höhere Gewalt

 

§ 7 Leistungshindernisse und Höhere Gewalt

Der Kulturverein hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen und/oder sich von dem Vertrag mit dem Käufer zu lösen, wenn:

 

a) für den Kulturverein bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ersichtlich wird, dass eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer mangelnden Zahl von verkauften Tickets nicht möglich ist.

​

b) im Falle höherer Gewalt oder aus anderen unverschuldeten Umständen, wie z. B. Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Arbeitskämpfe, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, die unvorhersehbare Folgen haben. In solchen Fällen werden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit, und die Verpflichtungen sind nach Treu und Glauben anzupassen (z. B. durch die Verlegung der Veranstaltung).

 

Abtretung und Haftung

 

§ 8 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Kulturverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kulturvereins.

 

§ 9 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen Schaden. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Kulturvereins ausgeschlossen.

 

Urheberrecht und Datenschutz

​

§ 10 Urheberrecht

Sämtliche Darbietungen der Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Ton- und/oder Bildaufzeichnungen sind verboten. Geräte zur Aufnahme dürfen nicht in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände verbracht werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt den Kulturverein, den Betroffenen von der Veranstaltung auszuschließen und Aufzeichnungen einzuziehen.

 

§ 11 Datenschutz und Verwendung von Bild- und Videomaterial

Durch die Teilnahme an Veranstaltungen von Radio Holzhaus e.V. erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Videomaterial aufgenommen wird. Radio Holzhaus e.V. darf dieses Material zu Dokumentations- und Werbezwecken nutzen. Teilnehmer, die nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, können der Veranstaltung fernbleiben oder sich vor Ort entsprechend kenntlich machen.

 

Hausordnung und Verhaltensregeln

​

§ 12 Verfall der Eintrittskarte, keine Übertragbarkeit

Durch das Verlassen des Veranstaltungsraumes während der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

 

§ 13 Hausrecht – Ordnungspersonal

Dem Kulturverein steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

§ 14 Getränke – Lebensmittel

Es ist nicht gestattet, Getränke und/oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände des Kulturvereins zu bringen. Bei Verstoß kann der Käufer aufgefordert werden, die Gegenstände zu entfernen oder die Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises zu verlassen.

​

Schlussbestimmungen

 

§ 15 Sonstige Bestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommen.

bottom of page